Auch Sie haben die Chance über die Rahmenbedingungen unseres Berufsstandes mitzuentscheiden. Denn im April 2011 sind rund 20.000 Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung ihrer Vertreterversammlung neu zu wählen.

 

Die Vertreterversammlung entscheidet z.B.:

  • über berufspolitische Grundsatzfragen
  • das Fassen politischer Beschlüsse. (z.B. werden mit Stellungnahmen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung und durch gezielte Lobbyarbeit die Rahmenbedingungen für die tägliche Berufsausübung der Kolleginnen und Kollegen gestaltet.
  • die Entlastung des Kammervorstands
  • die Beschlussfassung über den Haushalt des jeweils nächsten Jahres
  • die Wahl des Vorstandes der Architektenkammer, der die Geschäfte des Kammer im Verlauf des Jahres führt und die Wahl des Präsidenten; der die Kammer rechtlich und als oberster Repräsentant vertritt.

Die Vertreterversammlung besteht aus 125 gewählten Repräsentanten der bayerischen Architektenschaft. Sie wird alle fünf Jahre gewählt. Die Delegierten treten mindestens einmal jährlich, in der Regel zweimal im Jahr, für einen Tag zusammen.

 

Die Bayerische Architektenkammer versendet die Wahlunterlagen an die Kammermitglieder ab dem 4. April 2011. Vom 11. bis 29. April ist Wahlzeit.

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