Beschränkung des Bauvorlagerechts

Das Bauvorlagerecht der sonstigen Planfertiger muss auch in Bayern verschwinden. Die Ausbildung von zu vielen Handwerksmeistern, die dann in ihren eigentlichen Bereichen keine Beschäftigung finden und als Alternative Pläne zu Tiefstpreisen anbieten, ruiniert die Existenz der kleinen Architekturbüros!

Mehr Öffentlichkeitsarbeit

Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für unseren Berufsstand in den Medien, bei Behörden und allen sonstigen Gremien bzw. Organisationen.

Sicherung unseres Honorars

Der Ersatz der HOAI durch eine leistungsgerechte Honorarordnung, die das wirtschaftliche Überleben der Architekten sichert und für alle Gruppen- auch ausländische Planer-, die Leistungen für Bauvorhaben in Deutschland erbringen, verbindlich ist. Ein weiteres Anliegen ist die Verhinderung eines Preiswettbewerbes beim Honorar.

Sicherung unserer Altersversorgung

Die Sicherung unserer Rentenversicherung vor dem Zugriff des Staates auf unser Versorgungswerk.

Bezahlbare Fort- und Weiterbildung zur Sicherung zur Erschließung neuer Aufgabenfelder

Aufgabenfelder wie Denkmalschutz, Altbausanierung, Facility-Management, Sachverständigenwesen sind neue Betätigungsfelder für den Architekten und sollten von uns wahrgenommen werden.

Wettbewerbswesen

Die Änderung des derzeitigen Wettbewerbswesens, das eher einer Lotterie gleicht und wo kleinere Büros ohne "Vitamin B" keine Chancen mehr haben. Wir setzen uns für Chancengleichheit ein, insbesondere auch für junge Architekten.

Berufsausbildung

Die Verbesserung der Berufsausbildung, ohne die Chancengleichheit des Nachwuchses im internationalen Vergleich oder gegenüber den sonstigen Planfertigern zu beeinträchtigen.

Aufträge

Die stete Behinderung der Bauwilligen muss umgekehrt werden. Bauen ist nicht nur Bodenversiegelung, sondern Lebensqualität und Arbeitsgarantie. Die Finanzierung von Bauvorhaben darf nicht unmöglich gemacht werden (Basel II). Eine kostenabhängige Förderung muß erhalten werden.

Eine gleichbehandelnde Kontrolle der Bauvorlageberechtigung sowie der Planunterlagen durch die Behörden, auch im Freistellungsverfahren um die Billiganbieter auszugrenzen.
Die Ermöglichung einer Tätigkeit des Architekten als Generalplaner auch in Arbeitsgemeinschaft mit einem Generalunternehmer.