Beschränkung des Bauvorlagerechts
Das Bauvorlagerecht der sonstigen Planfertiger muss auch in Bayern verschwinden. Die Ausbildung von zu vielen Handwerksmeistern, die dann in ihren eigentlichen Bereichen keine Beschäftigung finden und als Alternative Pläne zu Tiefstpreisen anbieten, ruiniert die Existenz der kleinen Architekturbüros!
Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für unseren Berufsstand in den Medien, bei Behörden und allen sonstigen Gremien bzw. Organisationen.
Der Ersatz der HOAI durch eine leistungsgerechte Honorarordnung, die das wirtschaftliche Überleben der Architekten sichert und für alle Gruppen- auch ausländische Planer-, die Leistungen für Bauvorhaben in Deutschland erbringen, verbindlich ist.
Ein weiteres Anliegen ist die Verhinderung eines Preiswettbewerbes beim Honorar.
Die Sicherung unserer Rentenversicherung vor dem Zugriff des Staates auf unser Versorgungswerk.
Aufgabenfelder wie Denkmalschutz, Altbausanierung, Facility-Management, Sachverständigenwesen sind neue Betätigungsfelder für den Architekten und sollten von uns wahrgenommen werden.
Die Änderung des derzeitigen Wettbewerbswesens, das eher einer Lotterie gleicht und wo kleinere Büros ohne "Vitamin B" keine Chancen mehr haben.
Wir setzen uns für Chancengleichheit ein, insbesondere auch für junge Architekten.
Die Verbesserung der Berufsausbildung, ohne die Chancengleichheit des Nachwuchses
im internationalen Vergleich oder gegenüber den sonstigen Planfertigern zu beeinträchtigen.
Die stete Behinderung der Bauwilligen muss umgekehrt werden. Bauen ist nicht nur Bodenversiegelung, sondern Lebensqualität und Arbeitsgarantie. Die Finanzierung von Bauvorhaben darf nicht unmöglich gemacht werden (Basel II). Eine kostenabhängige Förderung muß erhalten werden.